EU-Vorschlag zu Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung

EU-Vorschlag zu Mindestanforderungen an Wasserwieder­verwendung

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur sicheren Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser vorgestellt, um auf EU-Ebene Mindestanforderungen an die Wasserqualität und an die Überwachung festzulegen.

Damit soll garantiert werden, „dass das aufbereitete Wasser in Bezug auf den beabsichtigten Verwendungszweck sicher ist, um dadurch ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt zu gewährleisten, dem Problem der Wasserknappheit und dem daraus resultierendem Druck auf die Wasserressourcen in einer EU-weit koordinierten Weise zu begegnen. […]

Das allgemeine Ziel ist, – vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel – einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in der EU zu leisten, und zwar insbesondere durch einen verstärkten Rückgriff auf die Wasserwiederverwendung vor allem zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung, wann immer dies zweckdienlich und kostenwirksam ist, und gleichzeitig den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt in hohem Maße zu gewährleisten.“

Der komplette Vorschlag findet sich hier.

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